Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Herausgabe der neuen ASR A 2.2 \"Maßnahmen gegen Brände\" wurde
die GUV-R 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“
zurückgezogen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dies in einem
Rundschreiben an Ihre Mitglieder mitgeteilt.
Nachstehend der Auszug aus diesem Rundschreiben für Sie zur Kenntnis und
bei Bedarf Weitergabe in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Aus dem Rundschreiben der DGUV - 0318/2013 vom 12.09.2013
Im Zuge der Verschlankung und Verzahnung des Arbeitsschutzrechts haben
Staat und
Unfallversicherung vereinbart, die neue Regel für Arbeitsstätten (ASR)
zum Thema
„Maßnahmen gegen Brände“ im sogenannten Kooperationsmodell, in enger
Abstimmung mit der gesetzlichen Unfallversicherung, zu entwickeln. Im
Rahmen dieses Kooperationsmodells wurden die wesentlichen Inhalte der
Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133)
in die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A
2.2) übernommen. Weiterhin haben Staat und Unfallversicherung
vereinbart, mit der Veröffentlichung der Regel für Arbeitsstätten im
Gemeinsamen Ministerialblatt die Zurückziehung der BGR/GUV-R 133
einzuleiten, um Doppelregelungen zu vermeiden.
Die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) ist
zwischenzeitlich im Gemeinsamen Ministerialblatt erschienen (November
2012, S. 1225).
Die Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R
133) ist somit vereinbarungsgemäß zurückzuziehen. Sowohl das zuständige
Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ als auch der Fachbereich
„Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV haben der geplanten
Zurückziehung zugestimmt.
Der Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV hat daher in
seiner Sitzung 3/2013 am 20.08.2013 beschlossen, die Regel „Ausrüstung
von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) mit sofortiger
Wirkung zurückzuziehen.
Auf der Homepage der BAuA kann die neue ASR A 2.2 heruntergeladen werden.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-2_content.html
Verteiler: IM, LFS, LFV, BBM, KBM, Leiter BF, WFV
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Mit freundlichen Gruessen
Frank Obergöker
Unfallkasse Baden-Wuerttemberg [UKBW]
Hauptsitz Stuttgart
Abteilung Prävention
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