Sehr geehrte Kameraden,
das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr veröffentlicht (GABl. vom 29. Mai 2012 S. 381 und 382 - Anlage).
Gegenüber der bisherigen Regelung sind die Leistungen des Landes spürbar verbessert worden. Damit konnte die soziale Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im Land noch einmal ein gutes Stück vorangebracht werden. Vorausgegangen waren Erhöhungen bei der Zusatzversicherung der Kommunen und den Mehrleistungen der Unfallkasse Baden-Württemberg.
In seiner Stellungnahme zur nun geänderten Verwaltungsvorschrift hat der Landesfeuerwehrverband angeregt, die Leistungen an jüngere Feuerwehrangehörigen zu überprüfen mit dem Ziel, diese zu verbessern. Diese Anregung wird das Innenministerium aufgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
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Geschäftsführer
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