Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Rauchmelder in Wohnhäusern

von LFV

An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,

der Landesfeuerwehrverband hat im Zusammenhang mit der Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg gefordert, per Gesetz den Einbau von Hausrauchmeldern vorzuschreiben.

Am 29. Juli 2009 hat das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion "Leben retten:
gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern" Stellung bezogen (Anlage).

Offensichtlich setzen Wirtschafts- und Innenministerium leider weiterhin nur auf die freiwillige Installation von Hausrauchmeldern.

Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de