von LFV
An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
____________________________________
Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,
im Gesetzblatt Nr. 4 vom 4. März 2010 ist auf den Seiten 285 ff die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727010
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de