Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Neuer Rundfunkgebührenbeitrag für Feuerwehren ab 2013

von LFV BW

Sehr geehrte Kameraden,
 
auf unsere Information vom 22. März 2012 verweise ich. Nach erneuter Bitte um eine Antwort haben wir von der GEZ die beiliegende Mitteilung erhalten „bei Feuerwehren reicht es aus, die Anzahl der Beschäftigten anzugeben und auf das Feuerwehrgesetz zu verweisen“. Auf die Anlage verweise ich. Der im Vordruck erwähnte amtliche Nachweis ist also nicht nötig.
 
Der Beitrag errechnet sich nach der Zahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigen!
 
Bis zu acht Mitarbeitern pro Betriebsstätte ist 1/3 des Beitrages zu bezahlen, also 5,99 Euro/Monat. Beitragsfrei sind alle auf die Einrichtung zugelassenen Fahrzeuge. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Feuerwehrhäusern mit bis zu acht hauptamtlichen Kräften ein Monatsbeitrag von 5,99 Euro anfällt.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Willi Dongus
 
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 12851611
Fax 0711 12851615
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de
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Von:
LFV BW (Verband@feuerwehr-bw.de)
Gesendet:
Donnerstag, 22. März 2012 14:41
Betreff:
Neuer Rundfunkgebührenbeitrag für Feuerwehren ab 2013
 
 
 
 
An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamten
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Kameraden,
 
die GEZ schreibt derzeit die Feuerwehren wegen des neuen Rundfunkbeitrages ab 2013 an. Dabei wird erläutert, was sich für Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ändert. Weiter bittet die GEZ im Fragebogen um zusätzliche Angaben von Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die GEZ bietet zwei Antwortmöglichkeiten an:
 

  • „Die Einrichtung ist im einschlägigen Landesgesetz benannt. Bitte geben Sie Paragraph und Gesetz an.“
  • „Das Landesgesetz enthält keine Auflistung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten. Der amtliche Nachweis über die Verpflichtung ist beigefügt.“
 
Diese Fragen lassen sich von einer Feuerwehr eigentlich nicht beantworten. Darum haben wir der GEZ den beiligenden Brief geschrieben. Wir haben auch angekündigt, dass wir den Feuerwehren empfehlen, den Vordruck erst auszufüllen, wenn wir von der GEZ eine Antwort haben, die wir selbstverständlich an denselben Verteiler wie dieses Mail schicken werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Willi Dongus
 
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Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 12851611
Fax 0711 12851615
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de
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