Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Landesbauordnung - Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Drehleitern der Feuerwehren

von LFV

An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,

derzeit wird die Landesbauordnung für Baden-Württemberg geändert. Der
Landesfeuerwehrverband hat dazu am 11. Dezember 2008 seine Stellungnahme
abgegeben.

Aus aktuellem Anlass hat sich Herr Präsident Dr. Frank Knödler am 18. Juni
2009 wegen der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch die
Feuerwehren an Herrn Wirtschaftsminister Ernst Pfister gewandt und deutlich
darauf hingewiesen, dass nicht alle Feuerwehren die nötigen Leitern zur
Menschrettung vorhalten und diese in der erforderlichen Zeit einsatzbereit
sind. Gleichzeit wünscht der Verband in § 15 Abs. 5 der künftigen
Landesbauordnung den Hinweis, dass entsprechende Gebäude "nur errichtet
werden dürfen, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte
verfügt und dies spätestens 10 Minuten nach der Alarmierung der Feuerwehr
an
der Einsatzstelle sind".

Den gesamten Brief des Verbandes finden Sie in der Anlage. Gerne können Sie
sich in dieser Angegenheit auch an die Damen und Herren
Landtagsabgeordneten
wenden.

Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de

Achtung:
12. Juli 2009: Tag der offenen Tür  im Feuerwehrhotel Sankt Florian in
Hinterzarten
www.sankt-florian-titisee.de