Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Gt-info: Az. 130.00 - OLG Hamm Keine Amtspflichtverletzung - Aufstellen einer Brandwache liegt im Ermessen des Einsatzleiters

von LFV BW

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

beigefügtes Urteil zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Auch

Landratsamt Reutlingen - Kreisbauamt
Kreisbrandmeister
Schulstr. 26 - 72764 Reutlingen
Tel. 07121/480-2130 Fax 07121/480-1809
mailto:W.Auch@kreis-reutlingen.de
www.kreis-reutlingen.de


An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamten
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
____________________________________


Mit freundlichen Grüßen

Willi Dongus

_______________________________________
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Karl-Benz-Straße 19
70794 Filderstadt
Tel. 0711 12851611
Fax 0711 12851615
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de
_______________________________________


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gt-infogemeindetag-bw.de [mailto:gt-info@gemeindetag-bw.de]
Gesendet: Mittwoch, 4. Juli 2012 18:43
An: gt-infosympa.maillist-manager.de
Betreff: Gt-info: Az. 130.00 - OLG Hamm Keine Amtspflichtverletzung - Aufstellen einer Brandwache liegt im Ermessen des Einsatzleiters

Gt-info: Az. 130.00 - 0573/2012 OLG Hamm Keine Amtspflichtverletzung - Aufstellen einer Brandwache liegt im Ermessen des Einsatzleiters

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http://www.gemeindetag-bw.de/extranet/php/gtinfo_zusatz.php?id=3831
Link über LVN:

http://www.service.gemeindetag-bw.intra/extranet/php/gtinfo_zusatz.php?id=3831