An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamten
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,
in der Brandhilfe 2/2011 haben wir die ab 1. Januar 2011 gültigen Vergütungssätze der GEMA veröffentlicht und gleichzeitig auf den zwischen dem Landesfeuerwehrverband und der GEMA abgeschlossenen Rahmenvertrag hingewiesen. Nach diesem Vertrag sind eine Reihe von Veranstaltungen der Feuerwehren tandiemenfrei.
Durch den Hinweis einer Feuerwehr haben wir erfahren, dass die von uns veröffentlichten Zuständigkeiten der GEMA Bezirksdirektionen Augsburg und Stuttgart nicht mehr stimmen. Eine Rückfrage bei der GEMA hat folgendes
ergeben:
Die GEMA-Bezirksdirektion Augsburg ist bereits im Oktober 2010 aufgelöst worden. Zuständig ist nun ausschließlich die
GEMA Bezirksdirektion Stuttgart
Herdweg 63
70174 Stuttgart
Telefon 0711 22526
Fax 0711 2252800
Die Zuständigkeiten innerhalb der GEMA für die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg orientieren sich nicht an den bekannten Verwaltungsbereichen wie Regierungsbezirken. So gehört der Kreis Böblingen künftig bei der GEMA zum Bereich Südbaden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die GEMA Bezirksdirektion Stuttgart.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Telefon 07031 727011
Fax 07031 727015
Mail verbandfeuerwehr-bw.de
Internet: www.feuerwehr-bw.de