Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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DFV-Informationen: ALG II und Aufwandsentschädigung für Freiwillige Feuerwehrangehörige

von von DFV

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Arbeitslosigkeit betroffene Feuerwehrangehörige stehen oft vor einer
Vielzahl von Fragen und Problemen ganz unterschiedlicher Natur. So wird der
Deutsche Feuerwehrverband beispielsweise oft gefragt, wie sich eine
Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr auf
Leistungen wie „Hartz IV“ auswirkt.

Grundsätzlich ist hier festzustellen, dass Aufwandsentschädigungen bis zu
einer gewissen Höhe unschädlich für Leistungen nach dem SGB II sind. Für
Einzelheiten zu diesem Thema möchten wir Sie auf das angehängte Merkblatt
verweisen, dass wir zu diesem Thema erstellt haben.