Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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BRANDSCHUTZTIPP: Hausnummern - Wichtige Orientierung für Rettungskräfte

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. So haben beispielsweise nach der Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen Hauseigentümer ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt Reutlingen festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.
Was die Gestaltung der Hausnummernschilder anbelangt ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. Dabei sollten aber "abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind grundsätzlich vermieden werden. Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte oder zugewachsene Nummern, Hausnummern in der gleichen Farbe wie der Untergrund (z. B. weiße Nummer auf weißem Grund), schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).

Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!