An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
- feuerwehrtechnischen Beamte
- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,
im jüngsten Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 18. November 2009 Nr. 20 ist auf den Seiten 633 ff. die Änderung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht (Anlage). Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Zusammen mit dem Innenministerium und den Kommunalen Landesverbänden werden wir in nächster Zeit das Muster einer Feuerwehrsatzung an das neue Gesetz anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband
Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727010
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de