Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Änderung des Feuerwehrgesetzes

von LFV

An die

- Mitglieder des Präsidiums

- Mitglieder des Vereinsausschusses

- feuerwehrtechnischen Beamte

- Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise

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Sehr geehrte Frau Schatz,

sehr geehrte Kameraden,

 

im jüngsten Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 18. November 2009 Nr. 20 ist auf den Seiten 633 ff. die Änderung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg veröffentlicht (Anlage). Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Zusammen mit dem Innenministerium und den Kommunalen Landesverbänden werden wir in nächster Zeit das Muster einer Feuerwehrsatzung an das neue Gesetz anpassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Willi Dongus

Geschäftsführer

Landesfeuerwehrverband

Baden-Württemberg

Röhrer Weg 12

71032 Böblingen

Tel. 07031 727011

Fax 07031 727010

E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de