Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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von Dipl.-Ing.(FH) Michael Reitter Sachgebiet Spezielle Gefahrenabwehr, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Während der Sommerzeit erreichen die Feuerwehr immer wieder Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die ein Wespennest im Haus, im Garten entdeckt haben.

Das Entfernen von Wespen ist eigentlich keine Aufgabe der Feuerwehr. Die Feuerwehr kommt nur dann, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt und die Beseitigung der Stechinsekten wirklich notwendig ist. Eine Gefahr ist dann gegeben, wenn Bewohner eine Insektengiftallergie haben und Stiche schwerwiegende, ja sogar lebensgefährliche Folgen hätten. Auch dann, wenn sich die Bewohner vor einem Insektenbefall nicht ausreichend selbst schützen können, z. B. in Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen, kann die Feuerwehr im Einzelfall zum Einsatz kommen.

Kommt die Feuerwehr in Einsatz, müssen diese Einsätze in Rechnung gestellt werden.

Kann die Feuerwehr keine Hilfe leisten, können die Stechinsekten bei Bedarf durch einen Schädlingsbekämpfer fachgerecht beseitigt werden. Telefon- und Kontaktdaten entnehmen Sie hierzu bitte dem Internet oder den Gelben Seiten.

 

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