Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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von LFV

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 16.11.2010 (1 S 2402/09) zur Berechnung der Kalkulation sogenannter Vorhaltekosten im Rahmen von Kostenbescheiden geäußert. Entgegen der verbreiteten Praxis, der Kalkulation die Jahreseinsatzstunden zugrunde zu legen, sind nach der Entscheidung des VGH lediglich solche Vorhaltekosten nach altem Recht rechtmäßigerweise zu berücksichtigen, die auf die Gesamtjahresstunden beruhen. Nachvollziehbarerweise führt dies zu deutlich geringeren Vorhaltekosten und damit zu deutlich niedrigeren Verrechnungssätzen.

Hinweis: Seit Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes findet die sogenannte "Handwerkerklausel" in § 34 Abs.4 FwG Anwendung.

Die VGH-Entscheidung kann unter lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py eingesehen werden. Sie ist ferner als pdf-Datei beigefügt.

Die Entscheidung hat Auswirkung auf alle ergangenen und noch nicht bestandskräftigen Kostenbescheide, die ohne Berücksichtigung dieser Grundsätze ergangen sind oder noch ergehen werden.