Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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von Dietrich Knobloch Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz

Der Feuerwehr steht zu Silvester eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres bevor. Trotz aller Warnungen kommt es Jahr für Jahr beim Abbrennen von Feuerwerk zu Bränden mit großen finanziellen und materiellen Schäden sowie zu Unfällen, die nicht selten zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen. Das muss nicht sein, so Dietrich Knobloch, Leiter der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Reutlingen.

Die Feuerwehr rät:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren. Verwendungs- und Gebrauchshinweise der Hersteller unbedingt beachten. Gebrauchsanweisung bereits am Silvester-Nachmittag in Ruhe lesen!
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  • Nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Nicht zugelassenes Feuerwerk stellt eine besondere Gefahr für Hände, Augen und Ohren dar. Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen. Selbstgebastelte Feuerwerkskörper und Schwarzmarktware können unberechenbar heftig explodieren!
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  • Feuerwerk so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen tragen!
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  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht insbesondere in unmittelbarer Nähe von Fachwerkgebäuden und anderen brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen verboten. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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  • Raketen nur von geeigneten Plätzen niemals schräg, sondern senkrecht nach oben starten. Verwenden Sie als Abschussvorrichtung eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Achten Sie darauf, dass sich in der Flugbahn von Raketen oder Geschossen aus Signal- oder Schreckschusswaffen keine Hindernisse befinden!
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  • Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerk und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen oder starten. Feuerwerk niemals gegen Menschen, Tiere oder Gebäude richten!
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  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals nachzünden; Diese sind unberechenbar und können später noch explodieren; Blindgänger in einem Eimer Wasser unschädlich machen!
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  • Haus, Hof und Wohnung vor Brandgefahren schützen. Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen schließen. Löschgerät bereitstellen!
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Und wenn es tatsächlich brennt:
Bringen Sie sich und andere gefährdete Personen in Sicherheit. Fenster und Türen schließen. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112. Ist wegen Rauch oder Feuer ein gefahrloser Weg ins Freie nicht mehr möglich, ziehen Sie sich in einen sicheren Bereich zurück und machen Sie sich bemerkbar. Warten Sie die Ankunft der Feuerwehr ab und folgen Sie deren Anweisungen.

Die Feuerwehr Reutlingen wünscht Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern einen geruhsamen und unfallfreien Jahreswechsel.


Dietrich Knobloch