Statistiken der Schadensversicherer zufolge brennt es in deutschen Privathaushalten rund 230.000 mal pro Jahr. Werden die Brände frühzeitig entdeckt, können sie noch in der Entstehungsphase, beispielsweise mit einem Feuerlöscher, bekämpft und größerer Schaden verhindert werden. Feuerlöscher sind zwar für Privathaushalte, anders als z. B. in Unternehmen, nicht gesetzlich vorgeschrieben, es empfiehlt sich aber, in jedem Haus oder jeder Wohnung einen Feuerlöscher vorzuhalten.
Doch bei der Vorhaltung ist Vorsicht geboten, denn ein falsch ausgewählter Löscher kann bei kleinsten Bränden große Löschschäden hervorrufen. Beachten Sie daher bitte folgende Informationen und Ratschläge Ihrer Feuerwehr.
Je nachdem, wie und wo Feuerlöscher zum Einsatz kommen, braucht es unterschiedliche Geräte. Für den Privathaushalt bieten sich am besten Wasser- und Schaumlöschgeräte an. Die Löschwirkung besteht darin, den Brandherd zu kühlen und zu ersticken, ohne größere Verunreinigungen. Eine Ausnahme bildet die Küche. Hier darf niemals mit Wasser gelöscht werden, da es durch das schlagartige Verdampfen des Wassers zu einer Fettexplosion kommen kann. Sollte Fett in Brand geraten, genügt es, den Topf oder die Pfanne mit einem Deckel abzudecken und so die Flammen zu ersticken. Ebenso eignen sich spezielle Fettbrandlöscher oder Löschdecken.
Die in Privathaushalten immer noch zum Einsatz kommenden Pulverlöscher können zwar universell eingesetzt werden, sind aber für Innenräume eher ungeeignet, weil das Löschpulver eine gewaltige Pulverwolke entwickelt. Die gesamte Einrichtung eines Raumes, einer Wohnung kann bei Kleinstbränden mit einer Pulverschicht überzogen sein. Selbst in Kleidungsstücken in Schränken oder in elektrische Geräte kann der feine Staub kriechen. In Verbindung mit Feuchtigkeit können die Pulverablagerungen durch ihren hohen Salzgehalt erhebliche Korrosionsschäden verursachen. Der kleinste Brand kann durch den Einsatz eines Pulverlöschers im Gebäude größte Löschschäden nach sich ziehen.
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