Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Brand in der Diskothek M-Park

Einsatz der Feuerwehr ReutlingenInfo von der PD Reutlingen am von PD Reutlingen

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei

Bei den Ermittlungen der Kripo zum Brand in der Diskothek M-Park am 23.5.2008 hat sich noch keine heiße Spur ergeben, aber es liegen erste Untersuchungsergebnisse vor. Zwischenzeitlich steht fest, dass der oder die Täter Benzin vermutlich in einem Kanister mitgebracht und in der Diskothek an einigen Stellen großflächig ausgeleert und angezündet haben. Dies hat die Untersuchung der am Tatort gesicherten Spuren  und Proben ergeben.

Bereits bei den ersten Ermittlungen hatten sich Hinweise auf Brandstiftung ergeben, weil - wie bereits berichtet - an einer Tür der Diskothek Aufbruchspuren entdeckt wurden.

Während der Kanister vermutlich am Tatort zurückgelassen und ein Raub der Flammen wurde, nahm der Täter sein Einbruchwerkzeug offensichtlich wieder mit. Denkbar ist, dass der oder die Täter mit einem in der Nähe abgestellten Fahrzeug geflüchtet sind.

Bei der mutmaßlichen Menge des verwendeten Brandbeschleunigers gehen die Beamten davon aus, dass beim Ausleeren auch die Kleidung des Täters mit Benzin getränkt wurde. Außerdem ist davon auszugehen, dass beim Anzünden eine Stichflamme entstanden ist. Der Täter könnte dadurch verletzt worden sein. Die Ermittler haben aber noch keinen Tatverdacht.

Deshalb bittet die Kriminalpolizei die Bevölkerung noch einmal um Mithilfe und um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wem ist nach der Tat eine Person aufgefallen, die Brandverletzungen aufwies oder deren Haare - auch Gesichts- oder Körperhaare - versengt waren?
  • Wer kennt eine Person, deren Kleidung nach der Tat nach Benzin roch oder durch Brandeinwirkung beschädigt war?
  • Wem ist in den letzten Tagen ein Fahrzeug aufgefallen, in dem es nach Benzin roch?
  • Wer hat nach der Tat weggeworfenes Einbruchswerkzeug oder nach Treibstoff riechende Kleidungsstücke aufgefunden?
Für Hinweise, die zur Ermittlung und zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Tübingen eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt.  Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 07121/942-4444 zu melden.

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