Bei einem Verkehrsunfall, der sich am Sonntagabend, gegen 17.40 Uhr, in der
Karlstraße ereignet hat, ist ein 39-jähriger Fahrer eines Porsche tödlich
verunglückt. Der aus einer Reutlinger Kreisgemeinde stammende Mann war ohne
Beteiligung anderer Fahrzeuge frontal auf eine Mauer geprallt und noch am
Unfallort seinen schweren Verletzungen erlegen.
Der Mann war wenige Minuten zuvor in der Bahnhofstraße aufgefallen. Dort
hatte sich ohne seine Beteiligung ein kleiner Verkehrsunfall mit
Sachschaden ereignet, weshalb die Bahnhofstraße für kurze Zeit nicht frei
befahrbar war. Hierüber beschwerte sich der in seinem Porsche an die
Unfallstelle heranfahrende 39-Jährige, beleidigte die Unfallbeteiligten und
wurde ihnen gegenüber handgreiflich. Als er davonfuhr, verständigten sie
über Notruf die Polizei. Im Zuge der Fahndung nach dem Porsche stellte eine
Streifenbesatzung des Polizeireviers Reutlingen diesen in der
Konrad-Adenauer-Straße an einer roten Ampel fest und wollte den Fahrer
einer Kontrolle unterziehen. Zunächst machte der 39-Jährige, wie von den
Beamten gefordert, den Motor aus. Der Aufforderung, den Schlüssel zu
übergeben, kam er jedoch nicht nach. Stattdessen schlug er die bereits
geöffnete Fahrertür wieder zu, wobei er die Jacke der kontrollierenden
Polizeibeamtin einklemmte. Sie löste sich glücklicherweise, als das
Fahrzeug anfuhr, sodass die Beamtin körperlich unverletzt blieb. Der Fahrer
flüchtete stark beschleunigend über die Karlstraße in Richtung Metzingen.
Aufgrund der hohen Geschwindigkeit konnte die Streifenwagenbesatzung dem
Porsche nach einigen hundert Metern nicht mehr direkt folgen. Die Beamten
beobachten noch, wie der Fahrer an der Silberburgstraße bei Rot über die
Ampel fuhr. In einer langezogenen Linkskurve verlor er dann die Kontrolle
über sein Fahrzeug, überfuhr zunächst eine Verkehrsinsel und prallte
anschließend frontal auf die Ecke einer neben der Straße verlaufenden
Mauer. Der Porsche wurde dabei so schwer beschädigt, dass der nicht
angeschnallte Fahrer eingeklemmt wurde. Der alarmierte Notarzt konnte nur
noch den Tod des Mannes feststellen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde zur Unfallaufnahme ein
Sachverständiger hinzugezogen. Die Reutlinger Feuerwehr übernahm im
Anschluss die Bergung des Toten aus dem total demolierten Wrack.
Da aufgrund von Zeugenangaben der Verdacht auf eine Alkoholbeeinflussung
des Fahrers besteht, wurde außerdem auf richterliche Anordnung die Entnahme
einer Blutprobe veranlasst.