Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie im Auftrag von Reinhold Gall, MdL, eine
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion zum Feuerwehrführerschein.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Haigis
Betreff: SPD: Neue Regelung für Feuerwehrführerschein dringend notwendig
Stuttgart, 2. Juli 2009
SPD: Neue Regelung für Feuerwehrführerschein dringend notwendig
Feuerwehrexperte Reinhold Gall: „Die Landesregierung muss umgehend die
rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Einsatzkräfte
Fahrzeuge mit Sonderfahrtberechtigungen führen können“
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung im Verkehrsausschuss des
Bundestags, eine Rechtsgrundlage für die Einführung des
„Feuerwehrführerscheins“ zu schaffen. Damit werde die Diskussion am Freitag
mit einem positiven Ergebnis beendet, sagte Reinhold Gall,
Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Sobald
entsprechende Verordnungen auf Bundesebene ergangen seien, müsse die
Landesregierung handeln: „Sie muss umgehend die rechtlichen Voraussetzungen
schaffen, damit Einsatzfahrzeuge mit Sonderfahrtberechtigungen gefahren
werden können.“ Die Vorgaben der Bundesebene beurteilt Gall sehr positiv:
„Es ist ein guter Kompromiss, um die Verkehrssicherheit genauso
aufrechtzuerhalten wie die Einsatzfähigkeit im Ehrenamt.“ Gall ist selbst
seit 30 Jahren aktiver Feuerwehrmann.
Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion hatte sich die Große Koalition auf
eine zwei-stufige Regelung geeinigt. Mitglieder der Rettungs- und
Hilfsdienste, die länger als zwei Jahre einen Führerschein der Klasse B
besitzen, erhalten nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung
eine Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. Durch eine externe
verkürzte Ausbildung und Prüfung kann eine qualifizierte Fahrtberechtigung
für ein Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t erlangt werden. Die Kosten hierfür
sollen bei rund 600 Euro liegen. Nach zwei Jahren ist eine Umschreibung der
Fahrtberechtigung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 möglich.
Diese Entscheidung soll ein Problem lösen, das sich in den vergangenen
Jahren immer stärker auswirkte: Die seit 1999 erworbenen Führerscheine der
Klasse B berechtigen Fahrer nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t
Gesamtgewicht. Das führt dazu, dass jüngere Mitglieder der Rettungs- und
Hilfsdienste nicht berechtigt sind, die meist wesentlich schwereren
Einsatzfahrzeuge zu fahren. Derzeit ist dafür ein Führerschein der Klasse
C1 notwendig, der aber Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro verursacht.
„Diese jetzige Regelung sprengt das Budget der meisten Hilfs- und
Rettungsorganisationen“, sagte Gall. „Wenn unsere Feuerwehr einsatzbereit
bleiben soll, ist die jetzt beschlossene Änderung dringend notwendig.“
Dr. Roland Peter, Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
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