Kreisfeuerwehrverband Reutlingen

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Brand in Tübingen im Dezember 2005 - Mieter wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

von DFV

An die
- Mitglieder des Präsidiums
- Mitglieder des Vereinsausschusses
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Sehr geehrte Frau Schatz,
sehr geehrte Kameraden,

wegen fahrlässiger Brandstiftung ist vom Amtsgericht Tübingen ein
juristischer Schlussstrich unter den Brand vom Dezember 2005 gezogen
worden,
bei dem zwei Feuerwehrkameraden ums Leben gekommen sind. Das Gericht hat
einen Mieter des Gebäudes wegen fahrlässiger Brandstiftung durch
unsachgemäß
gelagerter Asche zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt.

Im letzten Absatz des Zeitungsartikels steht, dass auf den Verurteilten nun
Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren 100.000 Euro zukommen werden.
Die private Haftpflichtversicherung habe die Übernahme bereits abgelehnt.

Mit herzlichen Grüßen

Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de

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Kirchzarten/Schwarzwald
www.fw-bike.de